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Gesundheit & Infektionsschutz

Was tun im allgemeinen Krankheitsfall?

Wie melde ich mein Kind krank?

Sollten Sie am Morgen festestellen, dass Ihr Kind krank ist und Sie es nicht in die Schule schicken können, dann rufen Sie bitte bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat an (Telefon 02053/923260). Nutzen Sie auch den Anrufbeantworter. Dieser wird täglich abgehört. Ein weiterer Anruf ist nicht nötig.

Bitte schreiben Sie keine E-Mails. Auch nicht an die Klassenlehrerinnen.

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Mein Kind war krank. Wann darf es die Schule wieder besuchen?

Bitte beachten Sie insbesondere die Vorgaben zum Thema Magendarm, Scharlach und Fieber.

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Download: Hier finden Sie die Wiederzulassungstabelle im Überblick.

Allgemeine Informationen zu Gesundheit und Infektionsschutz

Belehrung für Erziehungsberechtigte gemäß Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung für Erziehungsberechtigte gemäß Infektionsschutzgesetz als Download finden Sie hier.

 

Hygieneplan der Sonnenschule

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Hier gibt es den Hygieneplan der Sonnenschule als Download.

Was tun bei Kopfläusen?

Zahnärztlicher Untersuchung an der Grundschule

§ 54 des Schulgesetzes sieht zahnärztliche Untersuchungen in der Grundschule vor.

Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann hat hierzu ein Informationsschreiben an die Eltern zur Verfügung gestellt.

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Hier finden Sie den Hinweis zum Datenschutz.

Informationen über Krankheitserreger beim Menschen

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